Anfrage vom 04.04.2012
Beschaffung von Spionagesoftware (Trojaner-Software) durch das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA)
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susanna Tausendfreund BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 20.01.2012
[Drucksache 16/11711]
In der Antwort auf die Anfrage „Einsatz von Trojaner-Software in Bayern - weitere Aufklärung II", Ds. 16/10470, wird auf die Frage, wie die Beschaffung der Software erfolgte, ausgeführt, dass durch das BLKA „für jedes einzelne Ermittlungsverfahren zur Umsetzung des zugrunde liegenden richterlichen Beschlusses mit jeweils gesondertem Vertrag eine speziell auf das Zielsystem abgestimmte Quellen-TKÜ-Softwarelösung (...) bei der Firma DigiTask in Auftrag gegeben" wurde.
Deshalb frage ich die Staatsregierung:
1. a) Welches Vergabeverfahren (bitte unter Nennung der Vergabeart und der Rechtsgrundlage) lag der Auftragsvergabe an die Firma DigiTask jeweils zugrunde?
b) Mit welcher Begründung hat sich das BLKA für dieses Vergabeverfahren jeweils entschieden?
c) Welche Berechnungen wurden seitens des BLKA, insbesondere in Hinblick auf die Vorgaben des § 3 Abs. 2 VgV, zur Schätzung des Auftragswertes angestellt?
2. a) Wurde in Hinblick auf das Gesamtauftragsvolumen aller Einsätze der Spionagesoftware von rund 400.000 €, eine europaweite Ausschreibung durchgeführt?
b) Wenn nein, mit welcher Begründung?
3. a) Welcher Ablauf liegt der jeweiligen Auftragsvergabe an die Firma DigiTask - beginnend von der Bedarfsplanung seitens des Auftraggebers bis hin zur Zuschlagserteilung - zugrunde (bitte unter genauer Bezeichnung der einzelnen Vergabeschritte und der genauen Daten, wann und mit welchen Inhalten die Vergaben jeweils erfolgten)?
b) Mit welcher Begründung erhielt die Firma DigiTask den Zuschlag und welche Kriterien lagen dieser Entscheidung zugrunde?
4. Wurde jeweils ein Vergabevermerk erstellt und mit welchem wörtlichen Inhalt?
5. Weshalb lag dem jeweiligen Auftrag mit der Firma DigiTask der EVB-IT Überlassungsvertrag zugrunde, wenn dieser gemäß den „IT-Richtlinien für die bayerische Staatsverwaltung - Anwendung der Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT)" nur für Standardsoftware eingesetzt werden kann, nicht aber wenn „zusätzlich werkvertragliche Leistungen des Auftragnehmers wie zum Beispiel Installation, Integration, Parametrisierung oder Anpassung der Standardsoftware an die Bedürfnisse des Auftraggebers verlangt werden" und es sich bei der infrage stehenden Spionagesoftware doch eindeutig um die Entwicklung von Individualsoftware handelt, die ganz bestimmte Kundenwünsche erfüllen soll?
6. Wie wurde die Zuverlässigkeit der Firma DigiTask nachgewiesen, nachdem Aufträge der öffentlichen Hand nur an zuverlässige Bewerber zu vergeben sind, also an einen Bewerber, der unter Berücksichtigung seines früheren und gegenwärtigen Verhaltens Gewähr für eine ausschreibungsgemäße Ausführung und Abwicklung des Auftrags sowie für eine ordnungsgemäße Beteiligung am Vergabeverfahren bietet (Immenga/Mestmäcker-Dreher § 97 Rn. 157)?
Die vollständige Drucksache mit der Antwort des Staatsministeriums des Inneren finden Sie hier.
Termine
04.06.2013:
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