Pressemitteilung vom 27.03.2003
Urteil zur Schleierfahndung
Grüne sehen durch
München (27.03.2003/sip). Am morgigen Freitag, den 28. März 2003, verkündet der Bayerische Verfassungsgerichtshof sein Urteil über eine Verfassungsklage der Grünen gegen die nach Ansicht der Grünen grundrechtsverletzenden Befugnisse der Polizei bei der Schleierfahndung in Bayern. "Die ausufernden Kontrollen, wie sie durch entsprechende Vorschriften im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz ermöglicht werden, sind ein Verstoß gegen elementare Freiheitsrechte", sagte die innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion und Mit-Klägerin Susanna Tausendfreund. Die so genannte Schleierfahndung trat in Bayern 1995 in Kraft, um damit die Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedsländern zu ersetzen. Allerdings, so die Kritik der Grünen, gehen die Zugriffsrechte der Polizei im Rahmen der Schleierfahndung weit über einen bloßen Ersatz der Grenzkontrollen hinaus: "Die Schleierfahndung ist faktisch ein Freibrief für 'Jedermannkontrollen': Jede Bürgerin und jeder Bürger kann seither ohne konkreten Verdacht von der Polizei überprüft werden - und das nicht nur im grenznahen Bereich." Bestätigt wurde diese Kritik der Grünen durch das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern: 1999 erklärten die Richter die dortige Regelung, die inhaltlich der bayerischen nachempfunden ist, in Teilen für verfassungswidrig und stellten enge Grenzen für künftige Polizeikontrollen auf. Selbiges erhoffen sich die Grünen nun vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die Klage der Grünen wendet sich zum einen gegen die rechtliche Möglichkeit, im gesamten Binnenland anlass- und voraussetzungslos Kontrollen durchzuführen - entsprechend dem Urteil der Verfassungsrichter in Mecklenburg-Vorpommern soll die Schleierfahndung auch in Bayern nur noch innerhalb eines 30-Kilometer-Grenzstreifens, auf internationalen Flughäfen und Bahnhöfen mit grenzüberschreitendem Verkehr durchgeführt werden. Zum zweiten richtet sich die Klage gegen die so genannten Folgemaßnahmen der Schleierfahndung, also das Recht der Polizei, kontrollierte Personen ohne weiteren Anlass festzuhalten, zu durchsuchen, mit auf die Wache zu nehmen und erkennungsdienstlich zu behandeln. Juristischer Hebel der Klage ist das in Artikel 100 und 101 der Bayerischen Verfassung und im Grundgesetz Artikel 2 Absatz 1 verankerte Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Susanna Tausendfreund: "Wir wollen mit unserer Klage erreichen, dass die Eingriffsmöglichkeiten der Polizei im Rahmen der Schleierfahndung auf ein mit der Verfassung im Einklang stehendes Maß reduziert und das Handeln der Polizei künftig auf einer rechtsstaatlich einwandfreien Grundlage erfolgt." Im übrigen, so Susanna Tausendfreund, arbeite auch der Bundesgrenzschutz bei seiner Schleierfahndung unter eben jenen Maßgaben, die sich die Grünen nun für die bayerische Polizei erhoffen. Ort und Zeit der Urteilsverkündung: am: Freitag, 28. März 2003 um: 10 Uhr im: Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Prielmayerstr. 5, München, Sitzungssaal 331/III Susanna Tausendfreund wird morgen für die grüne Fraktion das Urteil entgegen nehmen und steht vor Ort für Interviews zur Verfügung. Weitere Informationen und die Klageschrift finden Sie auf unserer Homepage unter
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